Der Stiftungsrat
Die sowohl nach innen als auch nach außen wirkende wesentliche Neuerung ist die Etablierung eines Stiftungsrats, der vom Vorstand berufen wird.
Seine Aufgaben sind die Beratung, Unterstützung und Überwachung des Vorstands, um den Satzungsauftrag des Vereins so wirksam wie möglich zu erfüllen. Zu den Aufgaben gehört dabei auch „die Entwicklung von Konzepten, Visionen und Strategien insbesondere zur kulturpolitischen Aufstellung, Entwicklung und Bedeutung in der Region“ (§ 11 der Satzung).
Damit diese Aufgaben bestmöglich erfüllt werden können, wurden in den Stiftungsrat Mitglieder aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen berufen. Hierzu gehören unter anderem je ein Vertreter/eine Vertreterin aus der Wirtschaft bzw. dem Bankenwesen mit Stiftungserfahrung, der Universität, der Kirchen, der Architektur und Kunstszene, der freien Theaterszene, der kommerziellen Kleinkunstszene, der Soziokultur und Integration, der Kreativwirtschaft und der überregionalen Soziokultur sowie eine Anwältin.
Der Stiftungsrat hat sich vorgenommen, unter anderem im Rahmen von Workshops, gemeinsam mit dem Vorstand einzelne Themen zu bearbeiten, die gesellschaftlich im Rahmen der weiteren Entwicklung in der Kulturetage von besonderer Bedeutung sind. Die dabei erzielten Ergebnisse sollen nicht nur innerhalb der Kulturetage mit den dort Beschäftigten weiterverfolgt und umgesetzt werden, sondern auch als Impulsgeber in der Kulturlandschaft Oldenburgs wirken.
Stiftungsrat und Vorstand auf dem Foto.
(von links: Harald Lesch, Ulf Goerges, Luisa Jansen, Petra Eller, Karin Opphard, Franz Josef Tönnemann, Irmtraud Strodtmann, Doris Klein, Uwe Schwettmann, Jessica Leffers, Gerd Dallmann, Brigitte Gläser, Bernt Wach, Marion Fittje, Christiane Wülfrath, Martin Bode, Gesine Geppert, Bettina Stiller)