Hausordnung
der Stiftung Kulturetage Oldenburg e.V. und der Kulturetage gGmbH (Stand März 2017)
Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, Gästen und vom Veranstaltungspersonal während des Aufenthalts in der Kulturetage gGmbH.
- Der Aufenthalt in den Räumen der Kulturetage gGmbH ist während der Veranstaltungszeiten nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
- Innerhalb der Versammlungsstätte der Kulturetage gGmbH besteht ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Mitgeführte Gegenstände, wie Taschen und Kleidung, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Kulturetage gGmbH sofort zu verlassen.
- Das Mitführen von Waffen, gefährliche Gegenstände wie: Gassprühflaschen/Druckbehälter/ Feuerwehrkörper, pyrotechnische Gegenstände/Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material bestehen, ist/ sind verboten.
- Mitgebrachte Speisen, Getränke und das mitführen von Tieren, sowie die Verbreitung von Propagandamaterial, herstellen von Ton und Bildaufnahmen (sofern keine entsprechende Zustimmung der Kulturetage gGmbH vorliegt) sind untersagt.
- Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die jeweilige Veranstaltung.
- Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der Kulturetage gGmbH, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Fotos-, Film-und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen.
Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. - Es gelten die Bestimmungen des aktuellen Jugendschutzgesetzes.
- Wurde einmal ein Hausverbot ausgesprochen, gilt dieses Verbot künftig für die gesamten Räumlichkeiten der Kulturetage gGmbH.
Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Kulturetage gGmbH unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden wird. - Bei Musikveranstaltungen, kann der Schalldruckpegel zu Gehörschädigungen führen. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos stellt die Kulturetage gGmbH an der Garderobe Hörschutzstöpsel zur Verfügung.
März 2017 Kulturetage gGmbH